Startseite
Schenkungsvertrag Muster
Schenkung Haus
Schenkung Kinder
Schenkungen
Schenkung Steuer
Rechtsanwalt Erbrecht
Schiedsgericht
Schenkungsvertrag
Vorausvermächtnis
In der Regel geht es bei einem Schenkungsvertrag um die Übergabe von Geld oder Vermögenswerten. Vertrauen zwischen dem Übergebenden und dem Beschenktem ist die wichtigste Voraussetzung, jedoch sollte man auch auf die eigene Sicherheit achten. Für Schenkungsverträge gelten strenge Auflagen und die einzelnen Details müssen genau festlegt sein, damit das ganze nicht außer Kontrolle gerät. Aus diesem Grund gibt es den Schenkungsvertrag. Schenkungen von Immobilien sind ohne Schenkungsvertrag nicht rechtswirksam. Meist jedoch werden Gegenstände u. a. Autos formlos als so genannte Handschenkung überantwortet. Um spätere Streitigkeiten zu umgehen, empfiehlt sich in vielen Fällen trotzdem eine Beurkundung. Der Beschenkte hat nämlich in diesem Fall gegenüber späteren Erben oder Pflichtteilsberechtigten einen Nachweis in der Hand.

Schenkungsvertrag -  praxisbewährte Tipps

Der Schenkungsvertrag kann dazu dienen, die steuerlichen Freibeträge innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren auszunutzen. Ein Teil des Erbes wird wirtschaftlich vorweggenommen, dadurch ist das später zu vererbende Vermögen geringer. Dies führt logischerweise auch zu einer geringeren Erbschaftssteuer.

Der Schenkungsvertrag bietet sich zusätzlich an, um bestimmte Personen den Pflichtteilsberechtigten vorzuziehen. Doch Achtung,  solche Schenkungen sind ausgleichspflichtig wenn der Erblasser innerhalb von 10 Jahren nach dem Vollzug der Schenkung stirbt. Entscheidend ist hierbei nicht der Abschluss des Schenkungsvertrages, sondern der wirtschaftliche Vollzug. Wenn bei einer Schenkung ein Nießbrauch eingeräumt wurde, geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einem nicht vollzogenen wirtschaftlichen Vollzug aus.

Schenkungsvertrag - Motive

Bei Schenkungsverträgen handelt es sich auch um Übertragungsverträge. Beim Erben und Vererben stellen Schenkungsverträge in der Sache eine vorweg genommene Erbfolge dar.

Die Motive für eine solche Übertragung sind vielgestaltig:

  1. Sie senken die Erbschafts- oder Schenkungsteuerbelastung
  2. Häufig geht es um Starthilfen für Gründung einer Familie oder Firma
  3. Vorsorge für das Pflegefallrisiko
  4. Besondere Auszeichnung für geleistete Dienste

Die Ermittlung, welche Regelungen im Schenkungsvertrag vereinbart werden sollen, sollte stets Grundlage eines Vorgespräches mit einem versierten Anwalt sein. Bei den Festlegungen wird stets die Motivation der Vermögensübertragung im Vordergrund stehen und ausschlaggebend sein.

Die wichtigsten Begriffe haben wir zur ersten Information aufgelistet. 

Die Übertragungs- oder Schenkungsverträge sollten nach dem Prinzip von Geben und Nehmen verlaufen. Mit solchen Vereinbarungen können auch Alterseinkünfte gesichert oder Kinder abgefunden werden. Bei Vermögensübertragungen sollte man auch das Steuerrecht beachten, hier in erster Linie die Erbschafts- und Schenkungsteuer, jedoch auch das Einkommenssteuerrecht ist in verschiedenen Konstellationen wichtig. Besonders bei Betriebsvermögen ist eine Klärung, der Abschreibungsberechtigungen nötig.